Informationen zum Ablauf


Kontaktaufnahme und Formalitäten 

Die erste Kontaktaufnahme findet i.d.R. telefonisch statt.
Die telefonische Erreichbarkeit für alle Terminabsprachen ist:
Montags und
Donnerstags von 18 Uhr bis 19 Uhr, sowie
Dienstags und
Mittwochs von 8:30 Uhr bis 9:15 Uhr.

Bei Kassenpatienten benötige ich beim Erstgespräch die Versichertenkarte (eine Überweisung durch den Kinder-/Hausarzt ist nicht notwendig).

Privatpatienten empfehle ich, sich bei ihrer Versicherung im Vorfeld über die Konditionen zu erkundigen und sich ggf. die Formulare zu besorgen.

Bitte laden Sie sich vor dem Ersttermin folgende Unterlagen herunter und bringen Sie sie ausgefüllt mit:

Diagnostik oder auch „probatorische Sitzungen“
Die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) dienen unter anderem dem Kennenlernen. Im Erstgespräch mit (oder auf Wunsch bei Jugendlichen ab 15 Jahren auch ohne) Eltern verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über die bestehenden Schwierigkeiten. Hier können Sie Ihr Anliegen beschreiben und ich bekomme einen ersten Überblick, ob es sich bei den Schwierigkeiten Ihres Kindes um eine Auffälligkeit im Sinne einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung handelt und eine Psychotherapie indiziert ist.
Wenn Therapeutin und Patient/in feststellen, dass die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt, folgen innerhalb dieser ersten fünf Sitzungen die gründliche Diagnostik, die Diagnosestellung und die gemeinsame Formulierung der Therapieziele. Daraus ergibt sich schließlich der Behandlungsplan für die Therapiephase und es erfolgt ein Antrag auf Psychotherapie an die Krankenkasse.

Nach meiner Erfahrung ist die Motivation, sowohl auf Seiten der Eltern, als auch auf Seiten des Kindes, sowie der Wunsch, das eigene Verhalten aktiv zu verändern, entscheidend für einen positiven Therapieverlauf.

Therapie
Die psychotherapeutische Behandlung findet in der Regel ein- (bis zwei-) mal wöchentlich statt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Neben den Stunden für die Kinder gibt es Bezugspersonenstunden für die Eltern. Auch gemeinsame Stunden mit mehreren Familienmitgliedern bieten sich bei verschiedenen Schwierigkeiten an.

Sprechstunde
Seit April 2017 gibt es die Sprechstunde (seit April 2018 ist mind. 1 Sprechstunde verpflichtend), um möglichst zeitnah eine erste Einschätzung der Dringlichkeit und des Therapiebedarfs, sowie weitere Empfehlungen geben zu können. Auch hier ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich.

Akutbehandlung
Sollte sich in der Sprechstunde gezeigt haben, dass dringend eine Psychotherapie indiziert ist, kann (bis zu 12-mal 50 Minuten) eine Akutbehandlung erfolgen (möglicherweise in einer anderen Praxis, wenn keine Kapazitäten vorhanden sind).

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